Die Struktur des too-big-to-fail Problems mit der faktischen Staatsgarantie

by on 23. September 2010

Das Institut für schweizerisches Bankwesen der Universität Zürich hat in einem lesenswerten Gutachten (Danke an den Leser für den Hinweis) das too-big-to-fail Problem in der Finanzbranche untersucht. In dem Gutachten stellen die Autoren u.a. die Struktur des Entscheidungsproblems anhand der Spieltheorie dar:

Die strategische Situation zwischen einer Bank und dem Staat ist in der [folgenden] Grafik abgebildet. In maximaler Vereinfachung (eine vollständigere Darstellung findet sich in Anhang 1) wählt die Bank zwischen einer sicheren und einer riskanten Geschäftstätigkeit. Falls sie das Risiko wählt, entscheidet als nächstes der Staat, ob er die Bank retten soll oder nicht (der Fall, dass die Bank Glück hat und nicht gerettet werden muss,  ist in der vollständigeren Version im Anhang  enthalten). Die finanziellen Konsequenzen sind unterhalb des Spielbaums angegeben. Der Staat verliert beim Zusammenbruch einer Bank den Betrag  c  („collateral damage“). Im Fall von UBS 2008 fallen darunter die finanziellen  Probleme für rund 70’000 Unternehmen, die Behinderungen des Zahlungsverkehrs, die mögliche Ansteckung anderer Banken, etc. Rettet hingegen der Staat die Bank, kostet ihn dies den Betrag b („bailout cost“). Der Staat wird also, falls er rational entscheidet, die Bank retten, falls c > b ist. Im umgekehrten Fall lässt er sie untergehen.

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Der Staat mag im voraus ankündigen, eine Bank unter keinen Umständen je zu retten. Wenn aber allgemein bekannt ist, dass c > b ist, bleibt eine solche Drohung unglaubwürdig. Dasselbe gilt auch für „constructive ambiguity“ im Sinne strategisch vager Aussagen. Es wird dem Staat demnach zur Crux, dass er als rationale Instanz bekannt ist, die im Zweifelsfall das kleinere Übel (Beispiel: Staatsvertrag mit den USA) wählt. Es fehlt dem Staat auch die Möglichkeit, sich im voraus verbindlich auf Nicht-Hilfe festzulegen. Gesetze können geändert, umgangen oder gebrochen werden.

Die Bank weiss also, dass der Staat sie retten wird. Damit entfällt für sie der Anreiz, eine sichere Anlage zu wählen. In der Grafik ergibt die sichere Anlage eine Auszahlung für die Bank von  s („sicher“). Bei riskanter Anlage scheitert die Bank und würde ohne Staatshilfe leer ausgehen. Da aber der Staat hilft, kassiert sie die Staatshilfe b ein. Wenn immer b > s ist, setzt die Bank daher auf Risiko anstelle von Sicherheit.

Dieses vereinfachte Spiel behandelt die Bank als eine Einheit. In Wirklichkeit besteht eine Bank aus Eignern (Aktionären) und Fremdkapitalgebern. Zusätzlich delegieren die Aktionäre in der Regel die Geschäftsführung an die Geschäftsleitung. Damit kämen im Spielbaum mindestens  zwei weitere Knotenpunkte dazu. Am Anfang des Entscheidungsbaumes stünden dann die Fremdkapitalgeber der Bank. Sie entscheiden darüber, ob die Bank Geld bekommt oder nicht. Im dargestellten Spiel würden die Fremdkapitalgeber antizipieren, dass die Bank auf Risiko setzt; da sie aber auch die staatliche Rettung antizipieren, leihen sie der Bank trotzdem. Der Kern des TBTF-Problems ist daher der Mangel an Gläubigerdisziplin als Folge der antizipierten Staatshilfe.

Damit wirkt die erwartete Staatshilfe  durch  die ganze  Entscheidungshierarchie  hindurch. Das Bankmanagement weiss, dass die Bank gerettet wird. Die Aktionäre können daher eine hohe Rendite (d.h. ein hohes Risiko) fordern. Die Geschäftsleitung kann sich diesen Forderungen nicht entziehen mit dem Hinweis auf kritische Fremdkapitalgeber, da letztere der betäubenden Wirkung der Staatsgarantie unterliegen.

Das Gleichgewicht des in der Grafik abgebildeten Spiels ist damit die Kombination aus „riskant + retten“. Dieses Gleichgewicht entspricht dem Fall TBTF  in Grafik 3. Staatshilfe wird also  sowohl erwartet  als auch  realisiert. Könnte der Staat sich binden, nicht zu helfen, wäre es für die Bank attraktiver, sicher zu investieren. Das entsprechende Gleichgewicht „sicher + nicht retten“ entspricht dem „Laissez faire“.

Der Idealfall wäre eine Bank, die auf Sicherheit setzt und ein Staat, der im Notfall trotzdem hilft. Dieses Ideal, „sicher + nicht retten“,  beruht aber auf einer irrationalen („ethischen“) Entscheidung der Bank und ist daher kaum erreichbar. Sein Gegenteil ist der „Crash“; der Fall „riskant + nicht retten“,  in dem  eine Bank auf Rettung vertraut, sie dann aber nicht erhält. Ein Beispiel wäre Lehman Brothers; der Untergang dieser Investment-Bank löste Panik auf den Finanzmärkten aus, weil nach der Rettung von Bear Stearns Staatshilfe erwartet worden war.

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Die Grafik „Erwartete und realisierte Staatshilfe“ zeigt die vier möglichen Kombinationen von erwarteter und gewährter Staatshilfe. Das realistische Ziel von Massnahmen zur Eindämmung der faktischen Staatsgarantie besteht in einem Übergang von „TBTF“ zu „Laissez faire“. Der Zustand „Ideal“ ist realistischerweise nicht auf die Dauer erreichbar (die Banken wären irrational); das Regime „Crash“ sollte in der Regel vermieden werden können (Bank und Staat wären irrational).

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Die Autoren setzen ihre Betrachtung fort mit dem “Rettungsentscheid in einem wiederholten Spiel” und dem “Teufelskreis des “too big to fail“”

nigecus September 24, 2010 um 17:00 Uhr

Danke für den Hinweis. Mit Spieltheorie kann man das Wesentliche ganz simpel darstellen. Mit „Staat“ ist sicherlich die Exekutive a la Regierung gemeint. Man kommt da vielleicht nur raus, wenn man die Entscheidungsbefugnisse einer Regierung beschränkt, sodass keine „schnellen Rettungsaktionen“ möglich sind. Zum Beispiel eine 2/3 Mehrheit in der Legislative plus einen Volksentscheid. Letzteres wäre gerechtfertig, wenn es um Beträge ganzer Jahreshaushalte geht. Ein solches Verfahren würde länger dauern als eine Bank den Insolvenzantrag verschleppen könnte. Außerdem würde ich es wichtig finden, dass Zentralbanken einer Geschäftsbank die Lizenz bereits dann entziehen dürfen, wenn diese nicht alle ihre Bücher, für alle Jurisdikationen offenlegt.

Micha September 23, 2010 um 14:32 Uhr

Der angegebene Link funktioniert nicht. Hier der korrekte:
http://www.isb.uzh.ch/pdf/UZH-Schlussbericht_Faktische-Staatsgarantie-fuer-Grossbanken_2010-07-08.pdf

Danke für den Hinweis.

dels September 24, 2010 um 07:52 Uhr

Danke für den Hinweis. Ist korregiert.

enigma September 23, 2010 um 06:20 Uhr

Ich bin immer wieder erstaunt darüber, daß Großunternehmen und sogar Staaten völlig unbedarft immer wieder als Handlungseinheit gesehen werden, wo der kleine Pförtner dieselbe Motivation hat wie die Geschäftsleitung. Das ist umso witziger, weil die Unsitte, ständig auf Quartalsergebnisse zu schauen, doch sofort nahelegt, daß Geschäftsleitungen nur ihren nächsten Bonus vor Augen haben, während die Geschäftseigentümer (Aktionäre) – und auch die Fremdkapitalgeber – einen Anlagehorizont haben, der weit über die jeweilige Geschäftsführung hinausreicht!

Aber egal: die „Ideal“ – Konstellation der rechten oberen Ecke wird in rekurrenten Spielen sofort die Erwartungshaltung der linken „Erwartet“ Spalte zu „JA“ verändern. Die „Gleichgewichtsmulde“ ist damit auf jeden Fall rechts unten bei TBTF!! (Das hat selbst Volcker schon so gehalten, nur etwas anders als Greenspan.) Soll heißen, wenn man so argumentiert ist das eine Bestätigung für die gegenwärtige Situation und eben nicht für ein „gesundes“ Szenario.

Glaubt jemand, daß die Politik jemals bei „realisiert“ sich für „Nein“ entscheidet??? Na? (Das glauben ja noch nicht mal die Ösi – Ökonomikis.)

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