Dokumentation zum EFSF-Schuldenkrisenfonds: Darüber wird heute im Bundestag abgestimmt

by on 29. September 2011

Auch wenn in der Öffentlichkeit penetrant von Eurorettung die Rede ist, geht es heute im Bundestag nicht um die Rettung des EURO, sondern um einen Fonds, der die Finanzierung von EURO-Staaten sicherstellen soll, die sich nicht mehr am Kapitalmarkt zu “angemessenen” Konditionen finanzieren können. Formal geht es um Beschlussvorlagen, mit denen der EFSDF-Rahmenvertrag rechtswirksam abgeschlossen werden kann. Dieser Rahmenvertrag liegt bisher nur im Entwurf in einer inoffiziellen Arbeitsübersetzung vor. 26.08.2011 [PDF – 240 KB] vor. Die abschließende Fassung kann also noch davon abweichen und wird es sicherlich auch, wenn man die öffentliche Diskussion darüber verfolgt (siehe dazu im Handelsblatt: Abstimmung über eine „Blackbox“).

Zu Beginn der Sitzung um 9 Uhr steht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der die Ausweitung der deutschen Beteiligung am Euro-Stabilisierungsfonds EFSF vorsieht (17/6916, 17/7067, 17/7130) auf der Tagesordnung.

Nach dem Willen von CDU/CSU- und FDP-Fraktion soll der deutsche Anteil an Kreditbürgschaften für überschuldete Euro-Mitgliedstaaten von bisher 123 Milliarden auf 211 Milliarden Euro steigen. Über die Vorlage stimmen die Abgeordneten im Anschluss an die zweistündige Debatte namentlich ab (Protokoll der Debatte hier).

Diskutiert wird auch über die Rechte des Parlamentes im Zusammenhang mit Entscheidungen im Rahmen des EFSF. Unions- und FDP-Fraktion fordern in einem Antrag (17/6945, 17/7067, 17/7130), dass die Bundesregierung bei Entscheidungen, die zu einer Übernahme oder Veränderungen von Gewährleistungen im Rahmen des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus führen, die vorherigen Zustimmung des Deutschen Bundestages einholen muss. SPD (17/7175), Die Linke (17/1769, Die Linke: 17/1968, Grüne: 17/2922), die sich gegen die Ausweitung von befristeten Arbeitsverhältnissen wenden. Dazu wollen die Fraktionen das Teilzeit- und Befristungsgesetz dahingehend ändern, dass sachgrundlose Befristungen nicht mehr möglich sein sollen. Die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/4180) folgt im Anschluss an die 90-minütige Debatte.

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