Mich erreichen in letzter Zeit häufiger praktische Fragen zu den praktischen Konsequenzen zum Austritt aus dem Euro. Die genauen Antworten darauf kennt derzeit niemand, weil der Austritt eines Landes aus der europäischen Währungsunion rechtlich bisher nicht geregelt ist. Wer aber ein Gefühl für die Komplexität bekommen und für die entsprechend notwendige Vorbereitungszeit bekommen will, der kann ja mal einen Blick in die rechtlichen Grundlagen zur Einführung des Euro wagen.
Auch wenn vermutlich nicht alle Texte davon relevant sind, so müsste zunächst einmal gecheckt werden, welche Rechtsnormen davon relevant sind für die jeweiligen Landesgesetze, für nationale und internationale Schuldverhältnisse und weitere Rechtsverhältnisse, auf die sich Finanzwesen, Wirtschaftspraxis und Bürger verlassen.
Das Material erschlägt die interessierten Menschen. Und es macht deutlich, warum ein Austritt nicht trivial ist und neben dem ökonomischen mit Sicherheit ein in gar keinem Fall abschätzbares juristisches Chaos anrichten würde. Jeder Bürger, jedes Unternehmen, jede Bank, jede sonstige Organisation, die sich alle auf den unten stehenden Rechtsrahmen verlassen, würden Klagen gegen die EU oder wen auch immer erheben, wenn sie durch das abrupte Ändern des Währungsverbundes einen Schaden erleiden sollten. Das wird ein Fest für Juristen und ein Alptraum für Gerichte werden.
Der Einstieg in die Dokumente erfolgt über die Seite Rechtlicher Rahmen der Währungsunion von EU-Info. Hinter den einzelnen Links folgt eine Erläuterung, unten folgt dann meist ein Link auf die leider manchmal in Gesetzblättern versteckte Rechtsquelle in deutscher Sprache. Für die fünf EU-Verordnungen habe ich mal die Links mal manuell zusammen gesucht.
Europäische Rechtsgrundlagen
- Die Wirtschafts- und Währungsunion im Vertrag über die Europäische Union Die Grundregeln der Währungsunion haben Verfassungsrang
- EU-Verordnungen zur rechtlichen Stellung des Euro Die wichtigsten Regeln für den Übergang zum Euro
Euro-Verordnung I (Verordnung (EG) Nr. 1103/97) Euro-Verordnung II (Verordnung (EG) Nr. 974/98 Euro-Verordnung III (Verordnung (EG) Nr. 2866/98 |
- Kompendium des Gemeinschaftsrechts Europäische Rechtstexte zur Wirtschafts- und Währungsunion
- Kompendium von Rechtstexten zur Europäischen Zentralbank
Deutsche Rechtsgrundlagen
- Erstes Euro-Einführungsgesetz: Gesellschaftsrecht, Basiszins, Münz-Schutz Rechtssicherheit beim Diskontsatz, Öffnung des Gesellschaftsrechts
- Zweites Euro-Einführungsgesetz: Öffnung der Sozial- und Steuerverwaltung Lohn- und Gehaltsabrechnungen auf den Euro umstellen
- Drittes Euro-Einführungsgesetz: Ende der D-Mark, Anpassung des Währungsrechts Das DM-Beendigungsgesetz: Die D-Mark verliert die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel.
- Viertes Euro-Einführungsgesetz: Euro im Arbeits- und Sozialrecht Rundung und Glättung von Beträgen im Sozial- und Arbeitsrecht
- Fünftes Euro-Einführungsgesetz: Umstellung in Land- und Forstwirtschaft In der Regel wird im Verhältnis 2 D-Mark gleich 1 Euro umgestellt
- Sechstes Euro-Einführungsgesetz: Allgemeines Verwaltungsrecht Vorschriften des Dienst-, des Verwaltungs-, des Ausländer- und des Staatsangehörigkeitsrechts
- Siebtes Euro-Einführungsgesetz: Umweltrechtliche Vorschriften Viele bundesrechtliche Gebührenregelungen wurden gestrichen
- Achtes Einführungsgesetz: Vorschriften im Gesundheitswesen Glättungsgewinne bei Arzneimittelzuzahlungen, Verluste bei Krankenhauszuzahlungen
- Neuntes Einführungsgesetz: Umstellung in den Bereichen Wirtschaft und Technologie Euro-Umstellung in über 50 Gesetzen
- Zehntes Euro-Einführungsgesetz: Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen, Familie, Senioren Das Bundeskabinett hat am 23. Mai 2001 eine Gesetzesvorlage zur Umstellung von Vorschriften in den Bereichen Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Familie, Senioren, Frauen und Jugend beschlossen.
- Elftes Euro-Einführungsgesetz: Soldatenrechtliche Vorschriften Die vorgesehen Glättungen orientieren sich am Beamtenversorgungsgesetz und Sozialgesetzbuch
- Zwölftes Einführungsgesetz: Verbrauchssteuern und Finanzverwaltung Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen und des Finanzverwaltungsgesetz
Eine Gewähr auf Vollständigkeit gibt es natürlich nicht.
Wäre nicht das Einführen von Zweitwährungen die variabel zum Euro gehandelt werden ein gangbarer Weg. In jedem Land sind dann beide Währungen offizielles Zahlungsmittel.
Wir können wieder Währungen auf- und abwerten, allerdings müssen alle Geschäfte mit zwei Währungen hantieren.
Gruß Peter
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