5 Jahre danach: Die nicht so ernst gemeinte Garantie für Spareinlagen

by Dirk Elsner on 7. Oktober 2013

Am Wochenende war es fünf Jahre her, dass Angela Merkel und der damalige Finanzminister Peer Steinbrück ihre Garantie für Spareinlagen aussprachen. Ich erinnere mich genau an diesen Abend, an dem wir in einem Hotel in Ägypten auf Bloomberg TV die Nachrichten sahen. Sie erschraken mich. Warum sprachen die plötzlich eine Garantie aus?

Damals zogen in Folge der Lehman-Pleite immer mehr Bürger Bankguthaben ab und begannen Bargeld zu horten (siehe dazu  “Wie Deutschlands Sparer heimlich die Bankautomaten plünderten”). Die lesenswerteste Darstellung zu diesem Tagen war am 28. Juni in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagzeitung unter dem Titel: “Wir waren sehr nah am Abgrund” zu lesen. Der Artikel ist leider nur kostenpflichtig erhältlich über das Archiv der FAZ.

Kanzlerin Angela Merkel sprach damals die vielleicht dramatischsten Sätze ihrer Amtszeit:  “Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind. Auch dafür steht die Bundesregierung ein.”

Ergänzt wurde diese von Peer Steinbrück, der u.a. sagte:

“Ich möchte gerne unterstreichen, dass wir in der Tat in der gemeinsamen Verantwortung, die wir in der Bundesregierung fühlen, dafür Sorge tragen wollen, dass die Sparerinnen und Sparer in Deutschland nicht befürchten müssen, einen Euro ihrer Einlagen zu verlieren. Dies ist ein wichtiges Signal, damit es zu einer Beruhigung kommt und nicht zu Reaktionen, die unverhältnismäßig wären und die uns die derzeitige Krisenbewältigung beziehungsweise Krisenprävention noch schwieriger machen würden.”

In den vergangenen Jahren flackerten im Zuge der Bankenkrise immer mal wieder Berichte auf über die Sicherheit deutscher Spareinlagen, so etwa anlässlich der Bankenkrise auf Zypern.  Was mich bereits vor einigen Jahren interessierte war, wie ernst war diese Garantie von Merkel eigentlich gemeint. Damals schrieb ich am 11.3.2010 folgende Mail an das Bundesfinanzministerium:

“ich betreibe den Weblogwww.blicklog.com, der sich vorwiegend mit finanz- und wirtschaftspolitischen Themen und Fragen befasst. Nun tauchte eine Frage auf, die ich anhand von Presseinformationen und der Webseite des BMFI nicht klar beantworten konnte:

Gilt die vom ehemaligen Finanzminister Steinbrück und Bundeskanzlerin Merkel im Oktober 2008 ausgesprochene Garantie für Einlagen weiterhin?

Nach meinen Informationen ist dazu nie ein entsprechendes Gesetz verabschiedet worden.

Informationen auf der Webseite des BMFI lassen außerdem den Schluss zu, dass mit den am 26. August 2009 in Kraft getretenen Verordnungen zu den Entschädigungseinrichtungen der Banken diese Garantie nicht mehr gilt.”

Am 19.4.2010 erhielt ich darauf eine Antwort, die ich bisher nicht veröffentlicht hatte, weil ich auf meine wiederholte Nachfrage, die Antwort veröffentlichen zu dürfen nie eine Antwort erhalten hatte. Nach vielen in deutschen Medien in der Zwischenzeit veröffentlichten Beiträgen (siehe unten) und zum 5-Jährigen habe ich diese Antwort wieder gefunden. Es wird Zeit, sie hier zu dokumentieren:

Am 19.04.2010 12:13, schrieb buergerreferat@bmf.bund.de:

Sehr geehrter Herr Elsner,

die Erklärung der Bundeskanzlerin und des Bundesfinanzministers vom 5. Oktober 2008 stellt eine politische Erklärung dar, mit welcher die Bundesregierung versichert, dass die sie auch im Fall des Versagens der bestehenden Sicherungssysteme alle nötigen Schritte unternimmt, damit die Spareinlagen der Bürgerinnen und Bürger abgesichert sind. Hieraus lässt sich jedoch für die Bürger keine rechtsverbindliche und damit einklagbare Garantie ableiten. Allerdings wird die Bundesregierung entsprechend der politischen Zusage geeignete Maßnahmen ergreifen, sofern und sobald dies erforderlich werden sollte.

Einzelheiten finden sich auch auf der Internetseite der Bundesregierung (http://www.bundesregierung.de/nn_914476/Content/DE/Archiv16/Artikel/2008/10/2008-10-05-hypo-real-estate.html).

Mit freundlichen Grüßen

Referat für Bürgerangelegenheiten

– Leitungsstab –

Bundesministerium der Finanzen

Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin

Telefon:

Fax:

E-Mail:

Internet:www.bundesfinanzministerium.de

Die oben verlinkte Webseite funktioniert leider nicht mehr.

Berichte zu der “Garantie für Spareinlagen”

Hintergrund Einlagensicherung

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