Update: Die weiteren Risiken für Optionsscheine und Zertifikate

by Dirk Elsner on 13. Oktober 2008

Die Berichterstattung über die Verluste von Zertifikaten der Investmentbank Lehman Brothers hat zu erheblichen Unsicherheiten bei Anlegern geführt. Diese sogenannten Strategie-Zertifikate sind beliebte aber riskante Spekulationspapiere, mit denen auch Kleinanleger Strategien an den Finanzmärkten realisieren können, die sonst nur großen Mitspielern und Spekulanten vorbehalten sind. Zur Entwicklung dieser Strategie-Zertifikate konstruieren Finanzingenieure rechtlich gesehen Schuldverschreibungen, deren Auszahlungsstruktur an bestimmte Kursentwicklungen oder Ereignisse gekoppelt sind.

Grundsätzlich handelt es sich bei den Optionsscheinvarianten und Strategie-Zertifikaten um Schuldverschreibungen, deren Auszahlungsversprechen durch den Emittenten an bestimmte Bedingungen gekoppelt sind. Diese spezifizierten Bedingungen wiederum sind vor allem von Preisentwicklungen (z.B. Preise von Aktien, Zinssätze, Rohstoffpreise, Indexstände etc.) abhängig und/oder an bestimmte Ereignisse (z.B. Termine, Über- oder Unterschreiten eines Schwellenwertes etc.)  gekoppelt.

Etwas ganz anderes dagegen sind die Sparkassenzertifikate. Diese von Sparkassen unter der Bezeichnung „Zertifikate“ herausgegebenen „Papiere“ sind im Prinzip das genau Gegenteil der oben erwähnten “Zockerpapiere”. Es handelt sich im Prinzip um Spareinlagen mit fester Verzinsung, über die die Kunden unter Beachtung vereinbarter Kündigungsfristen jederzeit verfügen können. Mit diesen Papieren tragen die Kunden keinerlei Kursrisiken. Das Bonitätsrisiko ist zudem durch die zusätzliche Einlagensicherung der Sparkassen abgedeckt. Immerhin ist dies ein gutes Beispiel, wie allein eine doppelt besetzte Bezeichnung bei Kunden zu Fehlinterpretationen und Verwirrungen führen kann.

Dieser Beitrag betrachtet nur die weiteren Risiken dieser Anlageklasse. Damit lasse ich bewusst die üblichen Marktrisiken (Preis, Zinsen, Volatilität, Währung) weg. Auf diese Risiken wird auf einschlägigen Webseiten und in den Aufklärungsunterlagen der Banken ausreichend verwiesen.

Hier jetzt die Risikobetrachtung für die Strategie-Zertifikate und die sogenannten gedeckten Optionsscheine:

Ausfallrisiko

Unter dem Ausfallrisiko wird das Risiko verstanden, dass der Emittent ausfällt und seine Verpflichtungen aus dem Papier nicht mehr im versprochenen Umfang oder zum versprochenen Zeitpunkt nachkommen kann. Es nützt also wenig, wenn ein Optionsschein bei Fälligkeit „im Geld“ ist, also rechnerisch einen Wert hat, wenn der Emittent sein Zahlungsversprechen nicht einhalten kann. In diesem Fall erhält der Inhaber des Zertifikats ebenfalls kein Geld oder zu einem späteren Zeitpunkt. Hat der Herausgeber des Zertifikates Insolvenz angemeldet, dann kann der Inhaber auf Befriedigung aus der Insolvenzmasse hoffen.

Das Ausfallrisiko ist für Privatkunden nur sehr schwer ermittelbar. In der Vergangenheit wurde dieses Risiko praktisch gar nicht beachtet. Wenn überhaupt Hinweise erfolgten, dann nur sehr versteckt. Bis zur Pleite von Lehman hat in der Tat kaum jemand mit der Pleite eines großen Emissionsinstituts gerechnet.

Bewertungsrisiko

Häufig geht man davon aus, dass die Papiere als derivative Instrumente tendenziell einem komplexen Bewertungsmodell folgen. Solche meist wissenschaftlich hergeleiteten Modelle bewerten die Papiere anhand verschiedener Faktoren wie Aktienkurse, Volatilität, Marktzins, erwartete Dividende, Restlaufzeit, Basispreis, Ausübungszeitpunkt und weitere Parameter. Tatsächlich notieren die Papiere aber häufig nicht an dem erwarteten Modellwert sondern schwanken aus unterschiedlichen Gründen um diesen Modellwert herum.

Dies kann an Ungenauigkeiten der Bewertungsmodelle liegen, mit denen die Werte unter bestimmten Annahmen berechnet werden, oder an anderen nicht bekannten Parametern. Das Bewertungsrisiko liegt also darin, das es zu solchen Abweichungen der Papiere vom Modellwert kommen kann und diese Abweichungen sich im Zeitablauf verändern.

Liquiditätsrisiko

Darunter wird das Risiko verstanden, dass die Papiere zum Zeitpunkt einer Transaktion auf Grund mangelnder Marktliquidität zu einem schlechteren Preis als erwartet gehandelt werden können. Die Marktliquidität kann z.B. beobachtet werden an der Geld-Brief-Spanne und den Umsätzen, die zu den jeweiligen Preisen stattfinden. Das Liquiditätsrisiko spielt keine Rolle, wenn das Papier bis zur Fälligkeit gehalten wird.

Eine Kapitalanlage wird auch als liquide bezeichnet, wenn Anleger sie jederzeit zu einem „marktgerechten Preis“ veräußern können. Wenn bestimmte Papiere nicht genügend Liquidität aufweisen, dann können schon kleine Umsätze bereits zu erheblichen Kursschwankungen führen. Ein Verkauf vor Fälligkeit kann in solchen Fällen  zu Kursabschlägen führen. Je liquider ein Wert gehandelt wird, desto geringer ist der Spread, also die Differenz zwischen An- und Verkaufskurs.

Ein guter Indikator für liquide Papiere kann sein, wenn der Emittent oder andere Institutionen sich verpflichten, jederzeit verbindliche Preise zu nennen, zu denen man kaufen und verkaufen kann. Dann sollte der Anleger die Differenz zwischen An- und Verkaufskurs beachten und das Volumen, für das die verbindlichen Preise gelten.

Operationelle Risiken

Zahlreiche spektakuläre Verlustfälle bei Banken in den vergangenen Jahren wurden nicht durch die Kredit- und Marktrisiken verursacht, sondern durch operationelle Störungen. Mitarbeiterversagen, Kriminalität, Schwächen in der internen Organisation oder den Computersystemen der Banken und Abwickler, aber auch externe Störungen können die Handelbarkeit eines Wertpapiers beeinflussen. Zu den größten operativen Störungen gehörte der 11. September 2001, der für mehrere Tage den Handel in Wertpapieren in den USA zum Erliegen gebracht hatte. Derartige Störungen betreffen nicht nur die Finanzinstitute selbst, sondern auch deren Kunden.

Während die Kunden auf Schadensersatz hoffen können, wenn die Schäden durch die Banken selbst verursacht sind, können die Kunden nicht mit Ersatzleistungen rechnen, wenn die Handelsplätze oder Börsensysteme selbst gestört sind. Im Zuge von Finanzkrisen und sehr starker Volatilität kommt es vereinzelt vor, dass Börsen vorübergehend geschlossen werden. Anleger können ihre Papiere dann nicht verkaufen.

Zu den operativen Risiken müssen aber auch Probleme am Computersystem des Kunden gezählt werden, wenn er seine Anlagegeschäfte online abwickeln möchte. Kann er auf sein Computersystem nicht zugreifen, dann kann er möglicherweise seinen Verkaufsauftrag nicht seiner Bank übermitteln. Hier ist z. B. zu überprüfen, ob Aufträge auch telefonisch übermittelt werden können.

Steuerliche Risiken

Das steuerliche Risiko beinhaltet Abweichungen von der erwarteten Besteuerung der Papiere. Zu empfehlen ist bei größeren Engagements, sich steuerlichen Rat einzuholen, um nicht bei Fälligkeit oder mit der Steuererklärung Überraschungen zu erleben.

Beraterhaftung

Es darf bezweifelt werden, dass alle Kunden, die Optionsscheine oder Zertifikate kaufen auf die oben genannten Risiken hingewiesen werden. Das lenkt die Aufmerksamkeit auf die Frage, ob Banken haften müssen, weil sie ihre Kunden nicht ausreichend aufgeklärt haben. § 31 des Wertpapierhandelsgesetzes verpflichtet die Banken zu umfassender Aufklärung über Wertpapiergeschäfte. Andernfalls drohen Schadensersatzforderungen, die häufig in Gerichtsprozessen auch erfolgreich durchgesetzt werden können.

Rechtsanwalt Sven Tintemann gibt folgende Hinweise über Fehler in der Anlageberatung:

  • Hat die Bank zum Beispiel versprochen, dass es sich um eine absolut sichere Anlageform handelt, liegt ein Beratungsverschulden auf der Hand, da ein Zertifikat gerade keine sichere Anlageform darstellt.
  • Hat die Bank nicht über das bestehende Emittentenrisiko (mögliche Pleite der Bank) aufgeklärt, liegt ebenfalls ein Beratungsverschulden vor.
  • Hat die Bank kurz vor der Pleite von Lehman Brothers zum weiteren Verbleib in der Anlage geraten, könnte ebenfalls eine Beraterhaftung gegeben sein, da bei der unsicheren Marktlage durchaus mit einer Bankenpleite zu rechnen war.
  • Hat die Bank den Anleger bei Zeichnung des Zertifikates nicht nach seinem gewünschten Risikohorizont gefragt oder dieses bei der Anlage in die Zertifikate nicht beachtet, könnten ebenfalls ein Beratungsverschulden vorliegen.

Tintemann weiter: „Liegt ein Beratungsverschulden vor, kann der Kunde von der Bank Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Die Bank muss dann das Zertifikat zurücknehmen und das eingezahlte Kapital an den Kunden zurückerstatten.“

Banken selbst sind gut beraten, schnellstmöglich ihre Beratungspraxis an die zwar nicht neuen aber jetzt ins Bewusstsein gelangten Risiken anzupassen.

Hintergrund Optionsscheine

Optionsscheine verbriefen das Recht, einen bestimmten Basiswert zu einem im Voraus bestimmten Basispreis zu erwerben (Call) oder zu veräußern (Put), bzw. einen Barausgleich zu erhalten. In den Informationen auf einschlägigen Internetseiten und Broschüren wird meist nur hervorgehoben, dass der Preis des Optionsschein von Preisschwankungen des Basiswertes, der Restlaufzeit, den Geldmarktzinsen und den Ausstattungsmerkmalen der Scheine abhängig sei.

Im Gegensatz zu diesen Optionsscheinen, die auch als Covored Warrants, Naked Warrants oder Altaktienoptionsscheine bezeichnet werden, gibt es noch vereinzelt die traditionellen Optionsscheine. Diese werden im Rahmen einer Optionsanleihe von einer Kapitalgesellschaft begeben. Optionsanleihen enthalten ein selbständig handelbares Bezugsrecht auf Aktien der emittierenden Kapitalgesellschaft.

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