Beraterhaftung für Lehman-Papiere abgelehnt

by Dirk Elsner on 29. November 2008

Lehman Brothers Bankruptcy

Lehman Pleite: Was gibt es noch zu holen?

In einem ersten Prozess auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung hat ein Richter am Landgericht Frankfurt Ansprüche eines Rentnerehepaars gegen die Frankfurter Sparkasse abgewiesen. Das Paar hatte im Dezember 2006 Anleihen im Wert von 12 000 Euro der US-Investmentbank Lehman Brothers  gekauft. Dies berichtet der Tagesspiegel heute.

Die Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers gilt vielfach als Auslöser für die aktuell anhaltende heiße Phase der Finanzkrise. Durch den Zusammenbruch der Investmentbank Lehman Brothers am 15. September 2008 entstand eine völlig neue Situation, weil damit zum ersten Mal seit dem Ausbruch der Krise nicht nur die Aktionäre, sondern auch die Kreditgeber eines Finanzinstituts mit Vermögensverlusten konfrontiert wurden.

Um wenigstens Teile seines Geldes wieder zu bekommen, reicht es ohnehin nicht, die eigene Sparkasse oder Hausbank für Beratungs- oder Prospektfehler in Anspruch zu nehmen. Darauf weist die Website Guter Rat hin. Weiter heißt es dort: „Wer Geld verloren hat, muss seine Ansprüche auch direkt gegen die insolvente US-Bank bzw. gegen ihre Tochtergesellschaften zum Beispiel in den Niederlanden geltend machen. Ansonsten könnte man sich vor Gericht dem Vorwuf aussetzen, nicht genug getan zu haben, den Schaden gering zu halten.  Als Geschädigter hat man nämlich eine Pflicht zur Schadensminderung. Kann man sich mit seiner Bank oder Sparkasse verständigen, ist es auch möglich, die Schadensersatzansprüche gegen Lehman Brothers einfach nur abzutreten.“

Den Besitzern von Anleihen und Zertifikaten von Lehman Brothers bleibt jetzt noch die Hoffnung, dass aus der Insolvenzmasse des Instituts etwas übrig bleibt. Diese durchzusetzen ist aber nicht einfach, weil zunächst einmal herausgefunden werden muss, welche Lehman Gesellschaft Emittent der Papiere ist. Einige Verfahrenshinweise sind dazu hier zu finden.

Nach den Pleiten von Lehman und der isländischen Kaupthing Bank versuchen sich zahlreiche Verbände, Interessengemeinschaften und Verbrauchervereine in der „Rettung der Anleger“ Dahinter stehen meist Rechtsanwälte. Anleger sollten hier aufpassen, dass sie nicht an Leute geraten, die viel versprechen und sich selbst eine goldene Nase verdienen wollen. Dazu schrieb die Zeit vor zwei Wochen:

„Was den Ökonomen ihr Skaleneffekt, ist den Juristen ihre Interessengemeinschaft; je mehr ähnliche Fälle, desto kleiner der jeweilige Aufwand pro Mandant. Zwar heißt das nicht, dass die Anwälte per se schlechte Arbeit machen. Auch nicht, dass sie keine guten Verbraucherschützer sein können oder dass es zwecklos ist, sich überhaupt zusammenzuschließen. Aber wie glaubwürdig ist jemand, der Bankberatern vorwirft, ihre Kunden unvollständig aufzuklären, selbst aber wichtige Informationen verschweigt?“

Comments on this entry are closed.

Previous post:

Next post: