Wie Unternehmen, Banken und Regierung das KfW-Kreditprogramm zum Laufen bringen können

by Dirk Elsner on 6. Mai 2009

Während die staatliche Förderung für die Autoindustrie in diesen Tagen den Turbo gezündet hat und rund wie ein Maserati läuft, kämpft die Unterstützung für andere Unternehmen mit einem Kolbenfresser. Dabei handelt es sich nicht nur um ein Kommunikationsproblem, sondern auch um Detailprobleme im KfW-Sonderprogramm, das die Banken aus nachvollziehbaren Gründen zögern lässt.

Eine Umfrage der Bundesbank zur Kreditvergabe hat bestätigt, dass die Kreditbedingungen in Deutschland sich in den letzten Monaten deutlich verschärft haben. Das überrascht nicht, denn die Banken müssen mit härteren Standards auf den Konjunktureinbruch reagieren und vermeiden, dass die Kreditausfälle in die Höhe schießen. Zwar soll sich nach einer Umfrage des ifo-Instituts die Hürde für den Abschluss eines Kreditvertrages im Vergleich zum März etwas gesenkt haben, das ändert aber nichts daran, dass es mächtig klemmt bei der Finanzierung.

Und gerade für mittelständische Firmen, die gut gewirtschaftet haben und allein durch die Finanzkrise in Bedrängnis geraten sind, soll eigentlich das 45-Milliarden-Bürgschaftsprogramm der KfW den Weg für Bankkredite frei machen. Der Abruf dieser Mittel läuft allerdings sehr zögerlich. Das ist kein Wunder, denn dem Förderungsmotor fehlt an drei Zahnrädern der Schmierstoff, wie ich selbst in meiner Beratungspraxis feststelle.

  1. Der Prozess, um an die Haftungsfreistellung zu kommen ist für Unternehmen und Banken sehr aufwendig und langwierig. Wer das nicht glaubt, der werfe einen Blick auf dieses Merkblatt der KfW zum Sonderprogramm für mittelständische Unternehmen. Hier sollten Regierung und KfW diesen Prozess entschlacken, um ihn zu beschleunigen.
  2. Viele Unternehmen sind immer noch nicht darauf vorbereitet, die geforderten Unterlagen “Unternehmenskonzept/-planung inklusive der zentralen Planannahmen möglichst für die kommenden drei Jahre (Vermögens-, Ertrags-, Liquiditäts- und Kapitaldienstfähigkeitsplanung)” in der geforderten Qualität vorzulegen. Dabei sollten Unternehmen schon aus eigenem Interesse solche Planungsunterlagen erstellen und für die Unternehmenssteuerung einsetzen. Sollte das Know-how oder die Kapazität fehlen, lässt sich das nachholen durch externe Berater, die Erfahrungen mit solchen Plänen haben und darüber hinaus auch Optimierungsmöglichkeiten aufdecken können (hier verweise ich gern auf meine eigenen Dienstleistungen).
  3. Die wichtigste und in der Öffentlichkeit unbeachtete Klemme liegt nach meiner Auffassung in Details der Haftungsfreistellung. Dieses gleich zu erläuternden Details führen bei Banken tendenziell zu einer Hemmung. Hier muss das Finanzministerium aus meiner Sicht dringend nachbessern.

Details der Haftungsfreistellung sind kein Kommunikationsproblem

Der Bundeswirtschaftsminister führt die Probleme bei der Inanspruchnahme der Mittel aus dem KfW-Programm auf “Informationsdefizite” zurück (Handelsblatt Printausgabe vom 5.5.09). Über die Haftungsfreistellung nimmt die KfW den durchleitenden Banken einen Teil des Kreditrisikos ab. Banken erhalten so praktisch zusätzliche Sicherheiten für Darlehen, die sie nach wie vor selbst vergeben. Nach den gegenwärtigen Regeln beträgt die Haftungsfreistellung für Investitionsmittel 50% oder 90%. Dagegen ist zunächst nichts einzuwenden, weil dafür üblicherweise Sicherheiten in Form des finanzierten Investitionsguts gestellt werden können.

Bei den Betriebsmitteln sieht es dagegen anders aus. Die KfW unterstützt die Finanzierung von Betriebsmitteln (einschließlich Warenlager sowie sonstiger Liquiditätsbedarf, zum Beispiel durch Anschlussfinanzierungen bzw. Prolongationen) bis zu 60%, allerdings erst nach einer Karenzzeit von 4 Monaten. Gerade dieses Detail zur Karenzzeit ist in den Merkblättern der KfW gar nicht zu finden, aber zum Beispiel in dieser Präsentation der NRW-Bank (siehe Folie 17). Dies ist jedoch für die Banken von großer Bedeutung, denn sie tragen gerade in der Anfangsphase eines von der KfW gesicherten Kredits das komplette Kreditrisiko und das übrigens mit entsprechender aufsichtsrechtlicher Belastung ihres ohnehin reduzierten Eigenkapitals.

Damit wird nachvollziehbar, warum die Banken zögern, denn gerade aktuell ist die Unsicherheit in der Geschäftsentwicklung vieler Unternehmen noch sehr hoch. Hinzu kommt, dass für zusätzliche Betriebsmittelkredite gerade keine zusätzlichen Sicherheiten gestellt werden können, weil in der Praxis Forderungen, Lager etc. schon als Sicherheit belastet sind. Bei freien und ausreichend werthaltigen Sicherheiten bräuchte man außerdem das KfW-Programm nicht.

Will die Regierung das Programm beschleunigen, dann muss sie die Karenzzeit herabsetzen und die Haftungsfreistellung erhöhen. Zwar ist der Grund für die Regelung verständlich, denn sie soll verhindern, dass die KfW zu viele “Zitronenkredite” absichert. Gerade das wird aber bereits dadurch eingeschränkt, dass

  • dieses Programm nur für Unternehmen gilt, die bis zum 30.6.08 keine Probleme hatten und
  • entsprechende qualitative Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Ob es durch Nachbesserungen im Programm einen Bearbeitungsstau bei der KfW geben kann, vermag ich aktuell nicht einzuschätzen. Diese organisatorischen Probleme könnten aber notfalls durch qualifizierte Unterstützung (z.B. durch andere Banken) behoben werden.

Insgesamt zeigen diese Ausführungen, dass alle am KfW-Sonderprogramm Beteiligten einen Beitrag leisten können, diesen Prozess zu beschleunigen. Dies setzt wie hier einen klaren Blick auf die Praxis voraus und die Fähigkeit, die Ursache für Verzögerungen nicht stets bei anderen zu suchen. Klar ist, dass das KfW-Programm nicht das einzige Finanzierungsinstrument in der Praxis ist. Zum Thema Kreditversicherung hatte ich bereits hier und zu ausbaufähigen Vorschlägen zur Fremd und Eigenkapital-Finanzierung für den Mittelstand hier geschrieben.

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