Wirkung des Ratings und des französischen Plans zur Gläubigerbeteiligung auf die Bankbilanzen

by Dirk Elsner on 5. Juli 2011

Gestern waren neben dem Beitrag hier zahlreiche zwei interessante weitere Beiträge über Berechnungen zu lesen, die sich mit dem “Gläubigerschutzprogramm” nach dem französischem Modell für die Inhaber griechischer Anleihen befassten. Alle haben etwas anders gerechnet, kommen aber zu dem Schluss, dass der Tausch im Vergleich zu den aktuellen Marktwerten ein gutes Geschäft für die Gläubiger ist:

Dennoch, trotz all der Rechenpower sind die Bemühungen nun für die Katz, weil die Rating-Agenturen auch diesen Plan als Ausfall bewerten. Aufgrund der von der EU selbst gemachte Vorschriften ist das u.a. problematisch für die Annahme dieser Anleihen als Sicherheiten und die Bewertung in den Bilanzen der Banken. Freilich könnten Banken dieser Neubewertung durch die Rating-Agenturen gelassen entgegen sehen, wenn sie Bewertungserleichterungen nicht in Anspruch genommen hätten, sondern wie ein umsichtiger Kaufmann bewertet hätten. Ich will das an einem Beispiel deutlich machen.

Dargestellt ist dazu hier die Wirkung auf die Bankbilanzen des Kaufs der gestern betrachteten Anleihe zum Nennwert von 1 Mio. Euro auf Basis des IFRS 39 (gute Zusammenfassung hier als pdf). Dabei nehme ich bei Bank A an, dass sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und bisher keine Abschreibungen vorgenommen hat und Bank B jeweils Wertberichtigungen berücksichtigt hat, weil sie zu aktuellen Marktpreisen bewertet. Die Bewertung ist damit eigentlich trivial, wenn man mal das ganz Brimborium der IFRS-Vorschriften bzw. der Bewertungsinterpretationen weglässt.

Bank A Bank B
Kauf per Emission 994.280,00 994.280,00
Bewertung Ende 2010 994.280,00 658.500,00
Veränd. G/V 2010 0,00 -335.780,00
Bewertung 30.6.2010 994.280,00 540.000,00
Veränd. G/V 2011 0,00 -118.500,00

Man kann aber hier bereits gut erkennen, dass die Bank A ohne Rettungspaket zum 30.6. ein hohes Bilanzrisiko trägt, weil sie immer noch zu Anschaffungskosten bewertet und keine entsprechenden Korrekturen gebildet hat.

Der gestern berechnete Wert des französischen Plans zur Bankenrettung, sorry Gläubigerbeteiligung, beträgt 728.000 Euro bezogen auf 1 Mio. Euro Nennwert der Anleihe. Damit ist klar, dass

  • Bank A damit einen Verlust in Höhe von 266.280 Euro macht, weil sie noch nicht abgeschrieben hat.
  • Bank B damit einen Gewinn von 188.500 Euro macht im Vergleich zu der letzten Bewertung vom 30.6. und 69.500 im Vergleich zu der Bilanz Ende 2010.

So einfach könnte die Darstellung sein. Schade, dass in der Praxis, die notwendigen Informationen trotz der hohen Risiken für uns Steuerzahler so stark verschleiert werden. In der Praxis kommen beide Bewertungen vor. Bank A kann dies sogar auf Basis bestehender IFRS-Bilanzierungsvorschriften und mit dem Segen des Instituts der Wirtschaftsprüfer tun.  Bank A hat natürlich ein Problem mit der Kategorisierung der Anleihen als Ausfall, denn dann ist sie gemäß den Bilanzierungsfortschritten zur Abwertung gezwungen. Bank B hat kein Problem bei einem Schuldenschnitt im Umfang bis zu 34% (in diesem Beispiel). Sie hat nämlich die Verluste bereits in ihrer G/V verarbeitet.

Unterdessen geht der Streit weiter, wie private Gläubiger beteiligt werden können. Was S&P am Pariser Modell für zur Rettung der Gläubiger Griechenlands genau stört, erklärt die FTD. Die FTD vermutet richtig, dass es den Stein der Weisen mit einer signifikante Einbeziehung privater Investoren ohne das Risiko von Ausfallratings nicht gibt. Im Klartext. Entweder übernimmt die Euro-Zone alle Verpflichtungen oder die Agenturen setzen das gefürchtete D.

Sinnvoll finde ich daher den Vorschlag des Grünen-Finanzexperten Gerhard Schick gegenüber Handelsblatt Online. Dort war zu lesen:

 

“Schick schlug vor, statt des jetzt geplanten Weges eine Umschuldung in Betracht zu ziehen, bei der griechische Anleihen durch europäische Anleihen ersetzt würden, deren Nominalwert sich an der Höhe der aktuellen Marktpreise griechischer Titel orientiere. „Dadurch könnte man die griechische Staatsschuld reduzieren und gleichzeitig den Zugang für Banken zur EZB-Refinanzierung erhalten, da diese dann AAA geratete europäische Anleihen in den Büchern hielten.“

Damit werden dann zwar die Anleihen von den Rating Agenturen als default bewertet, gleichzeitig gäbe es aber eine echte Alternative und die Gläubiger könnten dann tatsächlich freiwillig wählen, ob sie von diesem Umtausch Gebrauch machen. Dieser Ansatz bedarf aber einer vernünftigen Vorbereitung und müsste alle noch ausstehenden Anleihen betreffen und flankierend Maßnahmen zur Kapitalisierung oder Abwicklung von Banken beinhalten. Denn klar bleibt, dass Bank A damit seine Abschreibungen realisieren muss und entsprechend Eigenkapital verliert. So ist das Geschäft.

PS

Dem Argument, durch die „frewillige“ Umschuldung würde auch ein sogenanntes Kreditereignis entstehen, das zur Fälligkeit entsprechender Kreditversicherungen führt, hat gestern lt. Handelsblatt der US-Derivateband ISDA widersprochen.

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