Erst vorletzte Woche wies ich hier auf eine Studie zu SEPA (Single Euro Payment Area) hin, nach der für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum die Umstellungsrisiken immer höher eingeschätzt werden. Die Warnrufe der Studie verhallten ebenso, wie die Anfang dieser Woche vom ibi-Research veröffentlichte Untersuchung (Bericht dazu in der Wiwo von Julia Leendertse: Sepa – das nächste gescheiterte Großprojekt?
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Der Blick in die Studie lohnt auch deswegen, weil sie neben der aktuellen Zustandsbeschreibung auch einen guten Einblick in die Änderungen gibt. |
Kurz vor Veröffentlichung der ibi-Studie warnte die Bundesbank. Die Welt zitiert den Vorstand Carl-Ludwig Thiele: “Wir warnen vor Liquiditätsengpässen nach dem 1. Februar 2014: Zahlungen von Gehältern und anderen Leistungen können nicht mehr rechtzeitig abgewickelt werden, wenn die Zahlungsdaten nicht im Sepa-Format bei der Bank eingereicht werden“.
Vergangenen Donnerstag brach die deutsche Bankenaufsicht ihr Schweigen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte eine Pressemitteilung zu einer unveröffentlichten Umfrage bei 1.783 Zahlungsdienstleistern in Deutschland (Volltext der Pressemeldung unten). Die Welt zieht daraus den Schluss, dass ab Januar das Chaos beim Lastschrift-Verfahren drohe. Heise Online interpretiert das so, als kümmerten sich die Zahlungsdienstleister, sprich die Banken, nicht ausreichend um die Umstellung ihrer Kunden.
Das klingt nicht gut. Ich teile übrigens die Auffassung der ibi-Studie, dass die Banken selbst SEPA-fähig sind, sprich den Zahlungsverkehr in SEPA abwickeln können. SEPA können die meisten nämlich schon länger. Allerdings sieht das die Bankengewerkschaft DBV anders, wie Spiegel Online berichtet. Danach warnt die DBV eindringlich “vor Problemen bei Überweisungen durch Personalengpässe bei den Banken. „Ohne zusätzliches Personal droht das Chaos“, sagte DBV-Vorstand Stephan Szukalski der „Süddeutschen Zeitung“. Die Finanzinstitute seien auf die Umstellung auf die neuen europäischen Kontonummern (Iban) nicht ausreichend vorbereitet.”
Der wunde Punkt dürften viele Firmenkunden sein. Die müssen nämlich zwingend Anpassungen müssen. Andernfalls bekommen sie große Probleme ab dem 1.2.2014. Vor allem Unternehmen, Vereine oder Spendenorganisationen, die nicht auf SEPA umgestellt haben, werden ihre Lastschriften nicht mehr einziehen können. Das alles ist regelmäßigen Lesern dieses Blogs lange bekannt.
Neu ist der scharfe Ton der BaFin, die in ihrer Pressemitteilung sehr deutlich etwas formuliert, was bisher weder das Gesetz, Verordnung noch eine andere Vorgaben verlangt hat: “Die BaFin erwartet von den Zahlungsdienstleistern, dass sie einzelne Kunden und Kundengruppen, die Lastschrifteinreicher sind, gezielt ansprechen und entsprechend unterstützen.” Was die Finanzaufsichtsbehörde damit konkret meint, ist offen. Die BaFin delegiert damit mehr oder weniger offen die Verantwortung für die Umstellung bei den Kunden auf die Finanzwirtschaft. Das entspricht weder der Rechtslage noch meinem Verständnis vom Umgang mit dieser Änderung, die in Deutschland eigentlich kaum einer will. Aber selbst wenn man diese Erwartung an die Banken formuliert, kommt dies reichlich spät.
Ich bin gespannt, ob es bei dieser erneuten Warnung bleibt oder ob die europäische Politik sich bei SEPA doch noch zu einer Aufweichung der Übergangsfrist bewegen lässt. Die Warnungen von zu vielen Institutionen deuten hier auf ein flächendeckend hohes wirtschaftliches Risiko einer rechtlichen Änderung hin. Und diejenigen, die sagen, die Unternehmen und Banken hätten selbst Schuld, wenn es dadurch zu Probleme komme, machen es sich zu einfach. Europäische Banken und Unternehmen haben bekanntlich genügend andere Baustellen und können vermeidbares Störfeuer nicht gebrauchen.
Im Blick Log habe ich eine Sonderseite eingerichtet mit umfassenden Informationsmaterial zu SEPA: SEPA-Übersicht: Informationssammlung und Dokumente.
Hier der Pressetext der BaFin vom 22.5.2013
SEPA – Zahlungsdienstleister und Kunden müssen umstellen
Aufgrund europäischer Vorgaben dürfen ab dem 1. Februar 2014 Überweisungen und Lastschriften nur noch im SEPA-Format (Single Euro Payments Area – einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) ausgeführt werden. Damit soll ein EU-weit integrierter Markt für elektronische Zahlungen in Euro geschaffen werden.
Um zu klären, ob die Zahlungsdienstleister zum Stichtag technisch und organisatorisch in der Lage sein werden, den Zahlungsverkehr in SEPA abzuwickeln, führte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Juli 2013 eine Erhebung bei den Zahlungsdienstleistern durch.
Das Ergebnis: Es ist davon auszugehen, dass die deutschen Zahlungsdienstleister SEPA-fähig sind. Sie sind für SEPA organisatorisch grundsätzlich gut aufgestellt, ihre Geschäftsprozesse sind bereits weitestgehend an SEPA angepasst. Die Bankkunden können sich darauf verlassen, dass ihre Zahlungsdienstleister schon jetzt in der Lage sind, SEPA-Zahlungen durchzuführen.
Kritisch sieht die BaFin jedoch vor allem zwei Punkte:
Erstens: Die IT-Systeme, die die Zahlungsdienstleister für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs nutzen, müssen technisch angepasst werden. Die Zeit, die nach den letzten Abschlussarbeiten bis zur endgültigen Umstellung am 1. Februar 2014 verbleibt, ist nach Ansicht der BaFin sehr knapp. Denn die Zahlungsdienstleister müssen unerwartete Störungen rechtzeitig auffangen können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass 93 Prozent der Zahlungsdienstleister bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs externe IT-Dienstleister nutzen. Die technische Umstellung auf das SEPA-Format liegt daher maßgeblich in deren Händen. Die Institute sind jedoch aufsichtsrechtlich dafür verantwortlich, dass ihre Dienstleister die letzten technischen Anpassungen zeitgerecht abschließen.
Zweitens: Die Zahlungsdienstleister verfügen noch nicht über ausreichende Kenntnisse über den SEPA-Umsetzungsstand ihrer Kunden. Für eine fristgerechte SEPA-Umstellung ist es nach Auffassung der BaFin jedoch erforderlich, dass die Zahlungsdienstleister umfassend über die SEPA-Fähigkeit ihrer Kunden informiert sind, insbesondere über die der Lastschrifteinreicher. Mehr als die Hälfte der Zahlungsdienstleister kann zur SEPA-Fähigkeit ihrer Kunden keine Aussage treffen.
Die BaFin erwartet von den Zahlungsdienstleistern, dass sie einzelne Kunden und Kundengruppen, die Lastschrifteinreicher sind, gezielt ansprechen und entsprechend unterstützen. Zwar bemühen sich die Zahlungsdienstleister bereits seit dem Jahreswechsel 2011/12 auf vielfältige Weise, die unterschiedlichen Kundengruppen über die SEPA-Umstellung zu informieren. Die Zahlungsdienstleister unterstützen insbesondere Firmenkunden bei der Umwandlung ihrer Kundenstammdaten und bei der Umstellung auf die SEPA-Basis- und die SEPA-Firmenlastschrift. Dennoch sind nach Einschätzung der Zahlungsdienstleister lediglich ein Drittel der Firmenkunden vollständig auf SEPA vorbereitet. Den höchsten Informationsbedarf sehen sie bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Vereinen. Besonders schleppend läuft die Umstellung bei der Kundengruppe der Lastschrifteinreicher: SEPA-Lastschriften machen hier deutlich unter einem Prozent aus.
Hintergrund
In Deutschland gibt es 1.783 Zahlungsdienstleister. Die meisten davon sind Kreditinstitute. Alle Zahlungsdienstleister nahmen an der BaFin-Erhebung teil. Sie hatten 51 Fragen zu beantworten, die sich auf die Sachgebiete Organisation, technische Umsetzung, Statistik der SEPA-Zahlungen und Kundenkommunikation bezogen.
Mit SEPA, dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, werden neue, europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr eingeführt. Sie gelten für Euro-Zahlungen in den 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und der Schweiz. Ab dem 1. Februar 2014 müssen Überweisungen und Lastschriften in diesen Ländern nach den SEPA-Verfahren durchgeführt werden.
Angekommen ?
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