Finanzierung und restriktive Beleihungswerte (Teil 1): Wie Banken die Unternehmen bei der Kreditvergabe kurz halten

by Dirk Elsner on 7. März 2011

Basel III dient neuerdings als geflügeltes Schlagwort, um Unternehmen auf sich in den nächsten Jahren weiter verschärfende Kreditbedingungen hinzuweisen. Was dabei gern übersehen wird, sind die deutlichen das Regelwerk zulassenden Spielräume der Finanzhäuser bei der Unternehmensfinanzierung, wenn sich die Institute mehr um das Sicherheitenmanagement kümmern und ihre Beleihungswerte an die tatsächlichen Marktgegebenheiten anpassen würden.

Neulich ärgerte ich mich wieder in einem Gespräch mit einer Bank über deren äußerst restriktive Kreditbesicherungspolitik und insbesondere über die niedrigen Beleihungswerte für durchaus marktgängige Lagerbestände meines Kunden. Den Unternehmen kostet dies nachweisbar Wachstum. Dieser Beitrag beleuchtet die oft mittelstandsfeindlichen Bewertungsregeln als eine Ursache der restriktiven Kreditvergabe durch Banken.

Ich will die Wirkung und Zusammenhänge hier an einem  Beispiel festmachen. Ein mittelständischer Kreditnehmer aus dem Großhandelsbereich möchte 1.000.000 Stücke eines bestimmten Produktes (hier waren es Abdeckhauben) für 1,35 € pro Stück einkaufen. Er hat bereits gewerbliche Kunden für diese Ware und kann diese zügig in den nächsten drei Monaten für 2,80 € pro Stück weiter veräußern. Zur Vorfinanzierung benötigt er ein Darlehen über 1.300.000 €. Die Bank legt den Beleihungswert auf 40% des Einkaufspreises fest, gewährt also maximal 540.000 € Darlehen. Der Großhändler benötigt also für 760.000 € weitere Sicherheiten oder entsprechendes Eigenkapital. Er kann alternativ die Ware in geringeren Losgrößen etwa in drei Chargen erwerben. Nur leider kann er in diesem Fall nicht den günstigen Einkaufpreis realisieren, sondern zahlt dann 1,52 pro Stück.

In diesem konkreten Fall kostet die restriktive Sicherheitenpolitik (konkret die Bewertung) über die Hausbank dem Unternehmen nachweisbar Wachstum und Marge. Klar, es gibt zahlreiche Ratschläge, was Unternehmen in solchen Fällen tun können, das ist jedoch nicht Gegenstand dieses Beitrags.

Wie gesagt, ärgere ich mich immer häufiger über das restriktive Sicherheitenhandling und habe bisher die Erklärung nur in den restriktiven aufsichtsrechtlichen Vorschriften gesehen. Diese lassen den Banken aber mehr Spielraum, als sie tatsächlich nutzen.

Restriktives Aufsichtsrecht und strenge Auslegung begrenzen Wert von Sachsicherheiten

Banken sind begrenzt in der Kreditvergabe durch ihr Eigenkapital. Aufgrund aufsichtsrechlicher Regeln (Solvabilitätsverordnung) haben sie ein bestimmtes Verhältnis ihrer verliehenen oder angelegten Mittel (= “risikogewichtete Aktiva”) zum Eigenkapital einzuhalten. Dazu werden die einzelnen Position mit einem Risikogewicht gewertet, das zwischen 0 und 1250 Prozent liegen kann.

Bei Unternehmenskrediten orientiert sich die Anrechnung auf die Risikoaktiva an der durch ein Rating Rating ausgedrückten Bonität des Unternehmens bzw. der Forderung sowie an Maßnahmen zur Risikominderung. Je besser das Rating (= hohe Bonität), desto niedriger ist die Anrechnung auf das Eigenkapital. Unter sonst gleichen Bedingungen ist ein Rating um so besser, je höher der Wert entsprechender Kreditsicherheiten geschätzt wird. 

Die für Banken verpflichtetende Solvabilitätsverordnung erlaubt in § 154 die Berücksichtigung von Sicherungsinstrumenten zur Risikominderung. Ohne jetzt auf die komplizierten Details einzugehen, kann man sagen: Je geringer das Risiko einer Anlage, desto geringer die Anrechnung auf das Eigenkapital.

Die Bewertungen von Kreditsicherheiten spielen also eine zentrale Rolle. Dabei geht es im Kern um die Frage, wie sich Sicherheiten im Fall einer Kreditstörung liquidieren lassen. Am einfachsten ist es, wenn ein Unternehmen Bargeld, etwa auf einem gesperrten Festgeldkonto, hinterlegt. 100.000 € Festgeldeinlagen werden zu 100% angerechnet. Würde darauf ein Kredit in Höhe von 100.000 € gewährt werden, wäre das Ausfallrisiko der Bank Null.

Andere “Sicherungsgüter” unterliegen bestimmten Wertschwankungen, die eine Bank bei der Anrechnung durch Abschläge berücksichtigen muss. Daher ist es konsequent, dass etwa Wertpapiere, Forderungen Immobilien oder andere Sachsicherheiten nicht zu ihrem Kaufpreis, sondern mit einem niedrigeren Beleihungswert (= Marktwert abzgl. Sicherheitsabschlag) einfließen. Andernfalls würde die Bank das Risiko von Wertschwankungen des Sicherungsgutes tragen.

Für die Bewertung gelten neben der Solvabilitätsverordnung  etwa die MaRisk als Rechtsgrundlage. Manchmal wird hilfsweise das Bewertungsgesetz empfohlen, das aber grundsätzlich nur auf die steuerliche Bewertung anwendbar ist. Ohne auf die Regelungen im Detail einzugehen, werden hier aber keine Bewertungsgrenzen für bestimmte Sachsicherheiten verlangt. Die MaRisk etwa schreiben (Ziffer 1.2.1.2): “Die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten sind grundsätzlich vor der Kreditvergabe zu überprüfen. Bei der Überprüfung der Werthaltigkeit kann auf bereits vorhandene Sicherheitenwerte zurückgegriffen werden, sofern keine Anhaltspunkte für Wertveränderungen vorliegen.”

Ein weiterer Grund für die hohen Abschläge liegt darin, dass für einen Teil der Güter, die sich etwa im Lager eines Kunden befinden, gar keine Verwertungsrechte bestehen, weil sie etwa unter Eigentumsvorbehalt geliefert sind.

Kaum nachvollziehbare Bewertungsansätze

Wie oben gezeigt macht es einen erheblichen Unterschied aus, wie eine Bank überlassene Kreditsicherheiten bewertet. Für die oben dargestellten Abdeckhauben ergibt sich das wie folgt:

  • Marktpreis für gewerbliche Kunden                                    2,80 €
  • Großhandelseinkaufspreis bei Abnahme von    300.000 Stück  1,52 €
  • Großhandelseinkaufspreis bei Abnahme von 1.000.000 Stück  1,35 €
  • angenommene Herstellkosten beim Produzenten                   1,05 €  

Damit gibt es einen doppelten Hebel für die Ermittlung des Beleihungswertes, nämlich den zugrunde gelegten Marktwert des Produktes und den Prozentsatz für die Anrechung, hier 40%. Wie gesagt, es ist klar, warum eine Bank mit einem gewissen Abschlag rechnen muss. Sie kann nicht erwarten, den Marktpreis für gewerbliche Kunden im Verwertungsfall realisieren zu können. In dem hier genannten Beispiel geht die Bank aber davon aus, dass sie nur 40% des Großhandelseinkaufspreis bei einer Abnahme von 1.000.000 Stück realisieren kann.

Hier jedoch wundert man sich zu Recht, denn der Kreditnehmer wird allein durch seinen ausgehandelten Mengenrabatt benachteiligt. Würde er die Produkte zu 1,52 € erwerben, hätte in diesem Fall ein höherer Beleihungswert pro Stück gegolten. Das ist inkonsistent. Ich halte außerdem den Abschlag von 60% auf den Einkaufspreis für ein marktgängiges Produkt für viel zu hoch.

In zweiten Teil schaue ich, was Banken, Unternehmensverbände und Politik tun sollten, um für Unternehmen aber auch sich selbst zu einem besseren Verfahren zu kommen. Bis dahin interessieren mich Erfahrungen der Leser mit der restriktiven Kreditvergabe und den Konsequenzen für ihre Finanzen.

st März 8, 2011 um 15:34 Uhr

Ich denke, es besteht Übereinstimmung darin, dass die Sicherheiten für die Kreditvergabe wichtig, aber nicht allein ausschlaggebend sind. Sonst würde man sich inhaltich dem Thema Pfandleihe nähern.

Die im Beispiel aufgeführte Sicherheit (Abdeckhauben) dürfte mMn im KSA-Ansatz gar nicht zum Tragen kommen. Jedoch dürfte wiederum der Großteil der typischen Mittelstandsfinanzierer (Volksbanken, Sparkassen) eben nach dem KSA-Ansatz vorgehen.

Ich freue mich schon auf Ihrem angekündigten Teil 2.

dels März 8, 2011 um 15:57 Uhr

@St
Hm, das verstehe ich noch nicht.
Warum sollen marktgängige Produkte nicht als Sicherheit zum Tragen kommen? Die Solvabilitätsverordnung nimmt hier gar keine Gegenstände aus und schreibt auch keine Bewertungen vor. Hier haben die Banken mehr Möglichkeiten als sie in der Praxis nutzen.
In jüngster Zeit erlebe ich, dass fast ausschließlich die Sicherheiten ausschlaggebend sind für die Kreditvergabe an Unternehmen. Das ist ja gerade der Punkt, der sich in den letzten drei Jahren verändert hat. Eine Pfandleihe wäre das natürlich nicht, weil dafür das Pfand hinterlegt würde beim Verleiher.

st März 8, 2011 um 11:42 Uhr

Es mag zwar ein wenig wie eine hohle Phrase klingen, aber sollten Sie sich die Frage stellen, warum die Bank eigentlich nicht bereit ist, einen unbesicherten Kredit vergeben. Und dies wird im konkreten Einzelfall vermutlich nicht an Eigenkapitalanforderungen der Bank liegen.

dels März 8, 2011 um 12:29 Uhr

Um unbesicherte Kredite geht es hier nicht.
Tatsächlich hängen die Anforderungen für die Unterlegung von Krediten mit Eigenkapital auch an der Besicherung, wie oben dargestellt.

Anonymer Banker März 7, 2011 um 20:52 Uhr

Ich denke, Sie haben hier sehr gut beschrieben, was uns in den Banken ebenfalls selbst häufig stört. Ich arbeite in der Firmenkundenabteilung einer großen Bank an der Kundenfront. Die strengen Vorgaben, die wir erhalten, stören unsere Kundenbeziehungen sehr. In unserem Haus werden die entsprechenden Anweisungen, die uns die oben beschriebenen Bewertungen vorschreiben, so von marktfernen Controllern vorgegeben und ebenso distanzierten Marktfolgebereichen kontrolliert. Selbst wenn wir wollten, können wir an den Bewertungen wenig ändern. Das ist schade aber gelebte Realität im deutschen Bankwesen.

Timo Peil März 7, 2011 um 11:09 Uhr

Ihr Beitrag zeichnet sehr treffend eine Situation, die offenbar für die Wirtschaftspresse nicht wirklich interessant ist. Die Berichterstattung über das aktuelle Kreditvergabeverhalten und die Besicherungskonditionen folgt eher den von Banken gesteuerten Institutionen. Dort hat man ausschließlich an einer Weichzeichnung der krassen Situation Interesse.

Als Unternehmer dagegen wird einem schon fast ein schlechtes Gewissen eingeredet, wenn man die unverschämten Besicherungsanforderungen der Finanzhäuser nicht erfüllen mag. Regelungen wie Basel II und III sorgen daneben dafür, dass der Konditionswettbewerb zwischen den Instituten vollkommen ausgeschaltet wird.

Und was machen die Oberen der verschiedenen Verbände? Sie sonnen sich im Wachstumserfolg der deutschen Unternehmen und sehen nicht, dass viele Unternehmen sich mit Investitionen zurückhalten.

Nobbi März 7, 2011 um 10:51 Uhr

Vielen Dank für diesen Beitrag, der den Nagel auf den Kopf trifft. Tatsächlich fühlt man sich als Unternehmen ja übrigens auch von seinen Verbänden allein gelassen, wenn es Probleme im Zusammenarbeit mit den Banken gibt. Uns macht das Thema Übersicherung übrigens trotz guter Zahlen ebenfalls Kopfschmerzen. Als ich dies einmal bei unser IHK in Bielefeld ansprach, erntete ich eher Schulterzucken.

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