SEPA-Begleitgesetz verabschiedet: Droht nun Trubel bei den Lastschriften?

by Dirk Elsner on 12. November 2012

Bundestag und Finanzwelt lagen in den letzten Jahren häufig in ihren Positionen auseinander. Unbemerkt von der deutschen Öffentlichkeit gibt es nun erneut eine Diskrepanz zu einem europäischen Thema, nämlich SEPA. SEPA steht für Single Euro Payments Area und umfasst die Einführung neuer Verfahren für den EURO-Zahlungsverkehr, insbesondere auf EURO lautende Lastschriften und Überweisungen. SEPA soll den EURO-Zahlungsverkehr günstiger und schneller machen. Im Grunde handelt es sich bei der hier betrachteten Diskrepanz nur um ein Umsetzungsdetail. Das hat es allerdings in sich, vor allem weil es weitreichende Auswirkungen auf die Welt der Unternehmen, Verlage oder Spendenorganisationen hat. SEPA krempelt nämlich das in Deutschland besonders beliebte Lastschriftverfahren vollkommen um.

Aber der Reihe nach. Am vergangenen Donnerstag hat der Bundestag ziemlich unspektakulär in zweiter und dritter Lesung das SEPA-Begleitgesetz verabschiedet (siehe Video):

Zu der routinemäßigen Verabschiedung dieses Gesetzes, das zusammen mit einer entsprechenden EU-Verordnung weitreichende Änderungen für Banken und Unternehmen haben wird, waren nur noch wenig Abgeordnete anwesend. Eine Aussprache fand nicht statt, einige Reden wurde zu Protokoll gegeben (siehe hier ab Seite 24963).

Die Umstellungen im EURO-Zahlungsverkehr betreffen alle Unternehmen und Verbraucher, die Bankkonten in den SEPA-Staaten führen und darüber in Euro zahlen. Wirklich bekannt (und auch meist nur in den Medien vermittelt) sind die mit SEPA verbundenen Änderungen zu Kontonummern und Bankleitzahl, die künftig IBAN und BIC heißen werden. Das ist jedoch fast trivial, denn die Musik spielt in den umfassenden Änderungen der in Deutschland sehr populären Lastschrift- und Abbuchungsverfahren. Ich spare mir hier umfangreichen Details zu SEPA, weil es hier im Blog bereits ein Einführungsbeitrag dazu gibt und ich auf meine Beitragsreihe auf CFOWorld über die Auswirkungen für Unternehmen (letzter Beitrag dazu hier, weitere folgen noch) verweisen kann. Wer tiefer einsteigen will, der werfe einen Blick in meine Beiträge zum Lastschriftverfahren:

Ich wundere mich, dass es außer eines kurzen Proteststurms der Onlinehändler, bisher ruhig geblieben ist in der Unternehmenswelt. Banken weisen nämlich in ihren Erklärungen (siehe z.B. hier die Commerzbank oder hier die FAQ der Bank 1 Saar) und Checklisten (hier der GLS Bank) darauf hin, dass für gültige Lastschriften, ab 1.2.2014 die unterschriebene Schriftform erforderlich ist. Die im Sommer aktualisierten “Bedingungen für den Lastschrifteinzug” (Beispiel hier) sprechen von “schriftlicher Einzugsermächtigung”. Gemeint ist damit, das SEPA-Mandat muss vom Zahlungspflichtigen handschriftlich unterschrieben sein und damit in Papierform beim Zahlungsempfänger vorliegen*. Das gilt auch für alle vor dem 1.2.2014 erteilte Lastschriften, die länger gelten.

Das ist gerade vor dem Hintergrund von per Mail oder Webformular erteilter Lastschriften eine Katastrophe für viele Unternehmen, Vereine, Verlage (für Abos) und Spendenorganisationen, wie wir auch in unser Beratungspraxis erfahren. Unternehmen müssen ohnehin viel anpassen für die SEPA-Umstellung und nach der aktuellen Sichtweise schriftliche Ermächtigungen nachholen. Unwahrscheinlich, dass dies bei allen Kunden, Vereinsmitgliedern und Spendern gelingen wird. Viele Zahler werden bei der Bitte um erneute schriftliche Auftragserteilung wohl erst einmal hinterfragen, ob die jeweiligen Zahlungen eigentlich noch notwendig sind. Das wiederum sollte die Alarmglocken zum Sturmklingeln bei den Unternehmen und Organisationen bringen.

Interessant ist nun, dass im Begleittext zum Gesetzentwurf ausdrücklich Stellung genommen wird zu diesen im Internet erteilen Lastschriften (nicht gemeint ist damit übrigens das Elektronische Lastschriftverfahren ELV des Handels, das noch bis 2016 gilt). Der Gesetzgeber hat nämlich keine Probleme damit (siehe Auszug unten**). Der Bundestag sagt aber auch ausdrücklich, dass er die Regelung den Banken überlassen und nicht in deren Vertragsautonomie eingreifen wolle. Die Koalitionsfraktionen sind der Ansicht, die Banken in Deutschland sollen hier noch einmal überlegen, ob sie einen anderen Weg einschlagen. Rechtlich Bedenken dagegen bestünden insoweit nicht. Damit hat der Gesetzgeber den Schwarzen Peter eindeutig weiter gereicht an die Kreditwirtschaft, die sich nun sehr zügig etwas einfallen lassen muss. Andernfalls setzt sie sich dem Vorwurf aus, unzumutbare Regeln vorzuschreiben und es komplizierter zu machen, als es der Gesetzgeber fordere. Banken gehen außerdem ein hohes Rechtsrisiko ein, weil durch die Stellungnahme in der Gesetzesvorlage Klagen gegen die Schriftform eher erfolgreich sein könnten.

Ich bin sehr gespannt, ob es nun noch einmal eine Klarstellung gibt. Bleiben Bundesbank und Kreditwirtschaft bei der Sichtweise, dass handschriftlich unterzeichnete Formulare vorliegen müssen, dürfte es große Probleme mit via. Internet erteilten Lastschriften geben, die über den 31.1.2014 hinaus zum Einzug ermächtigen sollten. Die wären dann nämlich nicht gültig bzw. für sie gilt dann eine 13-monatige Rückgabefrist, ein unzumutbares Risiko für viele Zahlungsempfänger.

Um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen. Unternehmen können sich angesichts der hier skizzierten Diskrepanz nicht zurücklehnen und darauf warten, dass die Banken reagieren. Mit der EU-Verordnung und dem SEPA-Begleitgesetz sind eindeutige rechtliche Grundlagen für die endgültige SEPA-Einführung ab 1.2.2014 geschaffen. Und selbst wenn man das Thema Schriftform für Lastschriften ausklammert, bleibt viel anzupassen durch das neue Verfahren. Das von vielen Unternehmen geäußerte “Wir warten erst einmal ab“ birgt gerade für große Unternehmen und Organisationen zu hohe Risiken.

Die Kreditwirtschaft könnte übrigens ihre Position mit dem Rulebook des European Payment Council (EPC) begründen, an das sie sich gebunden fühlt. Das Verfahren in Deutschland bewegt sich im Rahmen dieses internationalen Regelwerks. Im Rulebook gibt es allerdings keine Regel, die eindeutig ein handschriftliches SEPA-Mandat vorsieht. Für E-Mandate gelten aber schärfere Regeln (siehe dazu z.B. hier) als für eine einfache Erlaubnis per E-Mail.

In einer vom Bankenverband am Freitag verbreiteten Stellungnahme geht die Deutsche Kreditwirtschaft nicht explizit auf das Problem ein.


Dokumentation und Quellen

* Denkbar ist wohl auch eine elektronische Unterschrift, aber, so schreibt die VR Bank München Land in einer Erläuterung, die SEPA Verfahrensbeschreibungen

sehen lediglich papierhafte Mandate sowie E-Mandate vor. Andernfalls drohen unautorisierte Lastschriften mit 13-monatigem Rückgaberecht für den Zahler. Auf der FAQ-Seite der Deutschen Bundesbank ist zu lesen:

“Grundsätzlich sind Einzugsermächtigungen, die nicht in Schriftform vorliegen (z.B. telefonisch oder per Internet erteilte Einzugsermächtigungen), nicht SEPA-fähig. Ein Lastschrifteinzug ohne Mandat ist eine unautorisierte Lastschrift, d.h. eine unautorisierte Kontobelastung, kann vom Zahler innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurück gegeben werden.”

Auch die Fragen und Antworten zur Weiterentwicklung des Einzugsermächtigungslastschriftverfahrens auf einer gemeinschaftlichen Webseite der Deutschen Kreditwirtschaft sind eindeutig in Ziffer 7.

“Mit einer neu aufgenommenen Regelung zum SEPA-Basislastschriftverfahren wird dem Zahlungsempfänger die Möglichkeit eingeräumt, bestehende Einzugsermächtigungen für die SEPA-Basislastschrift zu verwenden. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

  • Der Zahler muss dem Zahlungsempfänger eine schriftliche Einzugsermächtigung erteilt haben, da das SEPA-Basislastschriftregelwerk ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat vorschreibt.”

Ob Schriftform hier heißt in Textform oder handschriftlich unterzeichnet, wird hier nicht klar gestellt.

** Genau anders steht es in den Erläuterung der Gesetzesvorlage im Punkt V. “Beratungsverlauf und der Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss”:

“Hinsichtlich der Frage der telefonisch erteilten Lastschrift und der Internetlastschrift stellten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP klar: Nach der SEPA-Verordnung und auch nach dem Inkrafttreten des SEPA-Begleitgesetzes könnten weiterhin wirksame Lastschriftmandate im Internet erteilt werden.

Bestimmte Anforderungen an die Form dieser Doppelweisung, wie z.B. die Unterzeichnung eines Lastschriftbelegs aus Papier, würden weder durch die SEPA-Verordnung noch durch die deutsche Gesetzeslage (einschließlich SEPA-Begleitgesetz) vorgegeben.

Telekommunikative Übermittlung erfordere mindestens die Einhaltung der Textform des § 126b BGB. Sei das Lastschriftmandat also beispielsweise mittels E-Mail erteilt, genüge dies im Zweifel den Anforderungen.”

In den Erläuterungen zur Vorlage steht aber außerdem:

“Eine gesetzliche Verpflichtung der Banken, im Internet erteilte Einzugsermächtigungen weiterhin einzulösen könnte als Eingriff in die Vertragsfreiheit zu werten sein, der einer besonderen Rechtfertigung bedürfte, zumal bei einer solchen Regelung ggf. auch die Verbraucherinteressen zu berücksichtigen wären (z.B. Missbrauchsgefahr bei ungeschützter Verwendung von Bankdaten im Internet).

Siehe zu der Thematik auch die Rede des in Finanzkreisen anerkannten Abgeordneten der Grünen Dr. Gerhard Schick, der genau die hier besprochene Thematik aufgegriffen hat in seiner Rede:

“Ich möchte kurz auf das Thema Internetlastschriften eingehen. Im Laufe der Beratungen hatten sich Endnutzer besorgt gezeigt, dass das Lastschriftverfahren im -Internet nach der SEPA-Verordnung mit Ablauf der nationalen Regelungen bereits zum 1. Februar 2014 zu entfallen drohe. Nach Auffassung der Koalitionsfraktionen können allerdings sowohl nach der SEPA-Verordnung als auch nach dem Inkrafttreten des SEPA-Begleitgesetzes wirksame Lastschriftmandate im Internet weiterhin erteilt werden. Die Banken in Deutschland sollten nach Auffassung der Koalitionsfraktionen das Internetlastschriftverfahren ohne Schriftform auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen mit ihren Kunden oder in ähnlicher Weise gewährleisten.

Verstehen kann ich hier jedoch die Unklarheit und die Unsicherheit aufseiten der Nutzer über die Zukunft der Internetlastschrift vor dem Hintergrund, dass die deutsche Kreditwirtschaft nach Auskunft des Handelsverbandes Deutschland e. V. gemäß ihrer Inkassobedingungen ausschließlich papierhafte Mandate bei der SEPA-Lastschrift akzeptiert. Es bleibt zu hoffen, dass das bei Verbraucherinnen und Verbrauchern beliebte Bezahlen mittels Internetlastschrift nicht durch andere, in der Regel teurere Zahlungsweisen (beispielsweise Kreditkarte) ersetzt werden muss. Und auch mit Blick auf das elektronische Lastschriftverfahren möchte ich nochmals -betonen, dass es insbesondere Aufgabe der deutschen Kreditwirtschaft ist, die Entwicklung eines dem elektronischen Lastschriftverfahren vergleichbaren Nachfolgeproduktes aktiv voranzutreiben.”

Hier der Überblick der bisher erschienenen Folge meiner Beitragsreihe “SEPA-Umstellung für Unternehmen” auf CFOWorld:

Kreditkarte November 12, 2012 um 18:47 Uhr

Ich befürchte das einige Würdenträger, nach der Verabschiedung dieses Gesetzes einige lukrative Jobs in der Finanzwelt bekommen werden.

Danke für die artikel und die eigehende Warnung…

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